Wenn Sie zwei Stromzähler haben (Basisanlage + Zusatzanlage) bekommen Sie aus technischen Gründen auch zwei Jahresabrechnungen übermittelt. Bei der Jahresabrechnung für die Basisanlage (Hauptzähler) werden alle von Ihnen geleisteten Teilbetragszahlungen berücksichtigt. Zu finden sind diese im Überblick auf Seite 1 unter „Abzüglich verrechneter Akontozahlungen (inkl. 20% USt.)“ und im Detail auf Seite 3.
Weil alle Teilbetragszahlungen in die Abrechnung der Basisanlage einfließen, weist diese meist eine Gutschrift (außer es wurde viel mehr verbraucht als angenommen) auf, die Zusatzanlage weist daher automatisch immer eine Nachzahlung auf.
Es kommt daher bei der Zusatzanlage auch zu einer Nachzahlung, wenn Sie weniger verbraucht haben, als ursprünglich angenommen. Weil eben alle von Ihnen geleisteten Zahlungen auf der Abrechnung der Basisanlage berücksichtigt werden.
Wichtig ist die Abrechnungen dann gesamtheitlich zu betrachten:
Beispiel:
Gutschrift auf der Basisanlage: 50 Euro
Nachzahlung auf der Zusatzanlage: 30 Euro
Saldo: Gutschrift 20 Euro